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Martens-Immobilien
Inh. Timm Martens e. K.
Meiereiweg 20
23898 Klinkrade

Tel.: 0 45 36 - 17 17

eMail: Info@Martens-Immobilien.de
Web: www.Martens-Immobilien.de

Geschäftsgegenstand ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen oder die Vermittlung von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohngebäude, Gewerbeobjekte sowie Wohn- und Gewerberäume.

Gewerbeerlaubnis:
Amt Sandesneben-Nusse, Ordnungsamt, Kurzenlandskoppel 4, 23896 Nusse
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO:
Amt Sandesneben-Nusse, Ordnungsamt, Kurzenlandskoppel 4, 23896 Nusse
USt-IdNr.: DE223262410
Handelskammer: IHK Lübeck
Handelsregister: Amtsgericht Lübeck HRA 1309 RZ

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß MDStV und TDG:
Timm Martens (Anschrift wie oben)

© Copyright by MARTENS-IMMOBILIEN. Alle Rechte vorbehalten.

 

Disclaimer/Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsgegenstand ist gemäß §§ 652 ff. BGB der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen oder die Vermittlung von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohngebäude, Gewerbeobjekte sowie Wohn- und Gewerberäume.

2. Unser Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst dann, wenn der mit dem Geschäft bezweckte Erfolg herbeigeführt wurde,  also der Vertrag (in der Regel notarieller Kaufvertrag,  Miet- oder Pachtvertrag) über das Vermittlungsobjekt rechtswirksam zwischen den Parteien des Hauptvertrages zustande gekommen ist.

3. Die Provision ist, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich in unseren Unterlagen bzw. Veröffentlichungen geregelt wurde, vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist nicht im genannten Objektpreis oder in sonstigen Preisangaben enthalten.

4. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Nehmen die Parteien des Hauptvertrages aufgrund unserer Tätigkeit direkte Verhandlungen auf, ist bei Vertragsabschluss auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Insbesondere ist im Hauptvertrag uns ein direkter Courtageanspruch gegen die Partei zu begründen, die nach dem Hauptvertrag die Provision zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen uns einen Schaden, ist dieser vom Kunden zu erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Provision widerleglich vermutet. Inhalt und Ergebnis der Verhandlungen sind uns sofort und unaufgefordert mitzuteilen.

5. Die Kaufprovision berechnet sich nach der im Exposé angegebenen Prozentzahl inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet vom Kaufpreis. Die Mietprovision beträgt grundsätzlich  2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungspflichtig sind jeweils der Käufer bzw. Mieter; das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung bleibt unberührt.

6. Forderungen gegen uns können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

7. Die von uns gelieferten gelieferten Angaben zum Objekt stammen vom ursprünglichen Anbieter (Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhabern usw.). Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.  Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird deshalb ausgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, ein zwischenzeitlich erfolgter Erwerb von Vermittlungsobjekten durch andere Interessenten ist ohne weiteres möglich, sofern keine schriftlichen und ausdrücklichen Reservierungsvereinbarungen mit uns getroffen wurden.

8. Bei uns angeforderte konkrete Objektnachweise, also Angebote, Mitteilungen und Informationen, insbesondere über Objektstandorte und/oder im gesetzlichen Rahmen über persönliche Daten unserer Auftraggeber, sind ausschließlich für den anfordernden  Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zugänglich gemacht werden. Unsere Preisgabe solcher Informationen bzw. Unterlagen gilt regelmäßig als ursächlicher Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Die Nutzung dieser Informationen durch den anfordernden Empfänger führt uns gegenüber im Erfolgsfalle (s. Punkt 2.) regelmäßig zur Provisionspflicht.

9. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe der bei uns angeforderten konkreten Informationen ein Vertrag über das Vermittlungsobjekt zustande, entsteht regelmäßig zu unseren Gunsten ein unmittelbarer Provisionsanspruch bzw. Schadensersatzanspruch bis zur Höhe der ansonsten geschuldeten Provision oder auch darüber hinaus. Kommt ein Vertrag über das Vermittlungsobjekt zustande zwischen dem Objektinhaber (Eigentümer, Vermieter etc.) und wirtschaftlich oder rechtlich mit dem anfordernden Empfänger verbundenen Unternehmen, Familienangehörigen oder anderen Personen aus seinem persönlichen Umfeld, wird unserer Objektnachweis für einen späteren Vertragsabschluss als ursächlich angesehen, da in diesen Fällen von der unbefugten Weitergabe unserer Unterlagen durch den ursprünglichen Empfänger ausgegangen wird.

10. Ist dem anfordernden Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich, unter Angabe seiner Bezugsquelle, mitzuteilen. Kommt der Empfänger unseres Angebotes dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt unseres Angebotes nach, so gilt unser Angebot für einen später zustande kommenden Vertrag über das Vermittlungsobjekt als ursächlicher Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages.

11. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht ebenso bei Erbbaurechtsverträgen statt Kauf oder Miete sowie im Falle des Erwerbs von Rechten in der Zwangsversteigerung.

12. Werden über von uns angebotene bzw. nachgewiesene Vermittlungsobjekte etwa andere Verträge, insbesondere solche abgeschlossen, die dem ursprünglich bei uns anfordernden Empfänger wirtschaftliche oder rechtliche Verfügungs- oder Nutzungsmöglichkeit über das jeweilige Vermittlungsobjekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall ebenfalls provisionspflichtig.

13. Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Zustandekommens des von uns vermittelten Geschäfts. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere bei vertraglich vorgesehenen oder anders vereinbarten Vertragsaufhebungen, sind ohne Einfluss auf unseren Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt oder aufgehoben wird oder wenn eine Partei von einem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder wandelt oder eine den Hauptvertrag auflösende Bedingung eintritt.

14. Tritt der anfordernde Empfänger mit dem Objektinhaber (Verkäufer, Vermieter etc.) direkt in Verbindung, sind wir als ursächlich wirkende Nachweis- oder Vermittlungsmakler zu benennen und spätestens zum Abschluss des Vertrages über das Vermittlungsobjekt hinzuzuziehen. Verletzungen der vorgenannten Vertragspflichten seitens des Empfängers begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ansonsten geschuldeten Provision ggf. auch darüber hinaus.

15. Wir sind unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder von der Kundenseite kein Interesse am angebotenen Objekt (mehr) besteht, damit unnötige Aufwendungen vermieden werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist uns der sachliche und zeitliche Aufwand zu erstatten, der bei ordnungsgemäßer Mitteilung vermieden worden wäre. Die Vergütung für Zeitaufwand richtet sich in diesem Fall nach den Regeln über die Entschädigung vereidigter Sachverständiger (ZSEG).

16. Eine Tätigkeit als Nachweis- oder Vermittlungsmakler für den jeweils anderen Vertragsteil ist uns gestattet.

17. Die Firma Martens-Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

18. Gerichts- und Erfüllungsort ist Ratzeburg.

19. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen einzeln oder im Zusammenhang unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.

                                 © MARTENS-IMMOBILIEN, Stand 01/2011

Unser Service ist Ihr Erfolg:

Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Sachverstand und kompetenter Beratung zur stets Seite !

 

 

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