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Martens-Immobilien eMail: Info@Martens-Immobilien.de Geschäftsgegenstand
ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
von Verträgen oder die Vermittlung von Verträgen über bebaute und
unbebaute Grundstücke, Wohngebäude, Gewerbeobjekte sowie Wohn- und
Gewerberäume. Gewerbeerlaubnis: © Copyright by MARTENS-IMMOBILIEN. Alle Rechte vorbehalten.
Disclaimer/Haftungsausschluss 1. Inhalt des
Onlineangebotes 3. Urheber- und
Kennzeichenrecht 4. Datenschutz 5. Rechtswirksamkeit
dieses Haftungsausschlusses
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geschäftsgegenstand
ist gemäß §§ 652 ff. BGB der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
von Verträgen oder die Vermittlung von Verträgen über bebaute und
unbebaute Grundstücke, Wohngebäude, Gewerbeobjekte sowie Wohn- und
Gewerberäume. 2. Unser
Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst dann, wenn der mit dem
Geschäft bezweckte Erfolg herbeigeführt wurde, also der Vertrag
(in der Regel notarieller Kaufvertrag, Miet- oder Pachtvertrag) über
das Vermittlungsobjekt rechtswirksam zwischen den Parteien des
Hauptvertrages
zustande gekommen ist. 3. Die Provision ist, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich in unseren Unterlagen bzw. Veröffentlichungen geregelt wurde, vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist nicht im genannten Objektpreis oder in sonstigen Preisangaben enthalten. 4. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Nehmen die Parteien des Hauptvertrages aufgrund unserer Tätigkeit direkte Verhandlungen auf, ist bei Vertragsabschluss auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Insbesondere ist im Hauptvertrag uns ein direkter Courtageanspruch gegen die Partei zu begründen, die nach dem Hauptvertrag die Provision zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen uns einen Schaden, ist dieser vom Kunden zu erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Provision widerleglich vermutet. Inhalt und Ergebnis der Verhandlungen sind uns sofort und unaufgefordert mitzuteilen. 5. Die Kaufprovision berechnet sich nach der im Exposé angegebenen Prozentzahl inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet vom Kaufpreis. Die Mietprovision beträgt grundsätzlich 2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungspflichtig sind jeweils der Käufer bzw. Mieter; das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung bleibt unberührt. 6. Forderungen gegen uns können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. 7. Die von uns gelieferten gelieferten Angaben zum Objekt stammen vom ursprünglichen Anbieter (Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhabern usw.). Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird deshalb ausgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, ein zwischenzeitlich erfolgter Erwerb von Vermittlungsobjekten durch andere Interessenten ist ohne weiteres möglich, sofern keine schriftlichen und ausdrücklichen Reservierungsvereinbarungen mit uns getroffen wurden. 8.
Bei uns angeforderte konkrete Objektnachweise, also Angebote,
Mitteilungen und Informationen, insbesondere über Objektstandorte
und/oder im gesetzlichen Rahmen über persönliche Daten unserer
Auftraggeber, sind ausschließlich für den anfordernden Empfänger
bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne
schriftliche Zustimmung von uns nicht
zugänglich gemacht werden. Unsere Preisgabe solcher Informationen bzw.
Unterlagen gilt regelmäßig als ursächlicher Nachweis der Gelegenheit
zum Abschluss eines Vertrages. Die Nutzung dieser Informationen durch
den anfordernden Empfänger führt uns gegenüber im Erfolgsfalle (s.
Punkt 2.) regelmäßig zur Provisionspflicht. 9.
Kommt in Folge unbefugter Weitergabe der bei uns angeforderten konkreten
Informationen ein Vertrag über das Vermittlungsobjekt zustande,
entsteht regelmäßig zu unseren Gunsten ein unmittelbarer
Provisionsanspruch bzw. Schadensersatzanspruch bis zur Höhe der
ansonsten geschuldeten Provision oder auch darüber hinaus. Kommt ein
Vertrag über das Vermittlungsobjekt zustande zwischen dem Objektinhaber
(Eigentümer, Vermieter etc.) und wirtschaftlich oder rechtlich mit dem
anfordernden Empfänger verbundenen Unternehmen, Familienangehörigen
oder anderen Personen aus seinem persönlichen Umfeld, wird unserer
Objektnachweis für einen späteren Vertragsabschluss als ursächlich
angesehen, da in diesen Fällen von der unbefugten Weitergabe unserer
Unterlagen durch den ursprünglichen Empfänger ausgegangen wird. 10.
Ist dem anfordernden Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit
zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich
schriftlich, unter Angabe seiner Bezugsquelle, mitzuteilen. Kommt der
Empfänger unseres Angebotes dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 3
Werktagen nach Erhalt unseres Angebotes nach, so gilt unser Angebot für
einen später zustande kommenden Vertrag über das Vermittlungsobjekt
als ursächlicher Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages. 11.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen. Der
Provisionsanspruch entsteht ebenso bei Erbbaurechtsverträgen statt Kauf
oder Miete sowie im Falle des Erwerbs von Rechten in der
Zwangsversteigerung. 12.
Werden über von uns angebotene bzw. nachgewiesene Vermittlungsobjekte
etwa andere Verträge, insbesondere solche abgeschlossen, die dem ursprünglich
bei uns anfordernden Empfänger wirtschaftliche oder rechtliche Verfügungs-
oder Nutzungsmöglichkeit über das jeweilige Vermittlungsobjekt
verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall ebenfalls
provisionspflichtig. 13.
Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Zustandekommens des von uns
vermittelten Geschäfts. Nachträgliche Vertragsänderungen,
insbesondere bei vertraglich vorgesehenen oder anders vereinbarten
Vertragsaufhebungen, sind ohne Einfluss auf unseren Provisionsanspruch. 14. Tritt der anfordernde Empfänger mit dem Objektinhaber (Verkäufer, Vermieter etc.) direkt in Verbindung, sind wir als ursächlich wirkende Nachweis- oder Vermittlungsmakler zu benennen und spätestens zum Abschluss des Vertrages über das Vermittlungsobjekt hinzuzuziehen. Verletzungen der vorgenannten Vertragspflichten seitens des Empfängers begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ansonsten geschuldeten Provision ggf. auch darüber hinaus. 15. Wir sind unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder von der Kundenseite kein Interesse am angebotenen Objekt (mehr) besteht, damit unnötige Aufwendungen vermieden werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist uns der sachliche und zeitliche Aufwand zu erstatten, der bei ordnungsgemäßer Mitteilung vermieden worden wäre. Die Vergütung für Zeitaufwand richtet sich in diesem Fall nach den Regeln über die Entschädigung vereidigter Sachverständiger (ZSEG). 16. Eine Tätigkeit als Nachweis- oder Vermittlungsmakler für den jeweils anderen Vertragsteil ist uns gestattet. 17. Die Firma Martens-Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. 18.
Gerichts- und Erfüllungsort ist Ratzeburg. 19.
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen einzeln oder im Zusammenhang
unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten
kommen. © MARTENS-IMMOBILIEN, Stand 01/2011 Unser Service ist Ihr Erfolg: Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Sachverstand und kompetenter Beratung zur stets Seite !
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